Registrierkassenpflicht 2027

Am 01.01.2027 kommt die Pflicht für Gastronomie, Einzelhandel und co eine Kasse zu führen!

All-in-One Kassensystem POSSUM16 TSE Swissbit eingebaut

Gibt es eine Kassenpflicht in Deutschland?

Eins vorneweg.

Am 01.01.2027 kommt die Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000€ (entspricht 8.333,33€ Monatsumsatz).

Dies wurde im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD am 09.04.2025 beschlossen.

 

 


Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag:

"Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind. Wir werden notwendige weitere gesetzliche Maßnahmen hierzu prüfen. Insbesondere werden wir im Kontext der Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten etwaigen erkannten Defiziten Rechnung tragen. (...)

Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein."


 

Entsprechende Gesetze und Verordnungen seitens des Bundesfinanzministeriums (kurz: BMF), bestehen noch nicht bzw. sind in Vorbereitung.

Doch warum kam es soweit?

✔️ Anforderungen an "händische Buchführung" oder offene Ladenkasse so hoch, dass Sie so gut wie nicht machbar ist

✔️ Belegausgabepflicht gilt auch bei offener Ladenkasse

✔️ Gleichberechtigung für alle, die eine Kasse anschaffen musste oder ggf. umrüsten haben müssen in 2020

✔️ Manipulation ist einfacher ohne Kassensystem

✔️ Betriebsprüfungen sind schwieriger ohne Registrierkasse

Ab wann gilt die Kassenpflicht?

Am 01.01.2027 kommt die Registrierkassenpflicht.

Bis dato gab es noch keinerlei Pflicht, eine Kasse im Betrieb einzusetzen. Es ist allerdings aktuell schon sehr schwierig, alle gesetzlichen Anforderungen ohne eine Registrierkasse umzusetzen.

Die einzige Pflicht, die es momentan gibt, ist die TSE Kassenpflicht. Also die Pflicht, eine TSE in das eigene System einzusetzen. Diese TSE verschlüsselt die Daten, die in der Kasse verarbeitet und abgelegt werden. Mehr dazu allerdings im nächsten Abschnitt.

✔️ aktuell noch keine Pflicht eine Registrierkasse zu haben

✔️ wer bereits eine Kasse hat - der Einsatz einer TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist bereits seit spätestens 01.01.2023 Pflicht

✔️ eine Registrierkasse muss den Normen der GoBD entsprechen

TSE Kassensystem mit QR-Code Beleg Rechnung Funktion
Kasse POSSUM TSE finanzamtkonform

TSE Kassenpflicht - wer muss eine TSE Registrierkasse haben?

Bereits in den letzten Jahren gab es vielerlei Änderungen rund um den Kassenmarkt in Deutschland aber auch anderen Ländern wie Österreich und Frankreich. Bereits 2015 wurde in Deutschland die GDPdU eingeführt, welche den Unternehmer (Gastronom, Einzelhändler, Dienstleister oder Kleinsunternehmer) dazu verpflichtete, sämtliche Daten aus dem System nicht mehr nur ausgedruckt, sondern fortan digital vorzuhalten. Dadurch sollten Betriebsprüfungen und deren Aufwand minimiert werden. Durch das Einlesen von Daten über Jahre hinweg wurden das manuelle zusammen suchen von Daten aus hunderten von Berichten vereinfacht.

2017 wurde die GDPdU dann letztendlich durch die GoBD abgelöst, die diese wiederum präzisiert hatte und weitere Anforderungen hatte. Bereits dort wurde klar, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange sein sollte. Dies waren lediglich die Grundsteine zu dem, was noch kommen sollte. 2018 wurde das Recht zur Kassennachschau verabschiedet, welche es einem Beamten jederzeit erlaubt, die Korrektheit der Kasse durch einen Kassensturz zu prüfen. 2020 wurde durch die TSE Sicherheitseinrichtung letztlich verhindert, dass die nach GoBD erfassten Daten letztlich auch vor Manipulation geschützt werden. Dadurch, dass diese TSE-Daten und der Nachweis auch auf dem Kassenbeleg erfasst werden muss und durch einen QR-Code einfacher nachvollziehbar ist, wurde damit auch die letzte Lücke geschlossen. Mit einem Kassensystem Ordnungswidrigkeiten zu begehen ist damit nicht mehr möglich. Die Mehreinnahmen des Staates sind im zweistelligen Milliardenbereich erwartet.

Das letzte was daher nur noch gefehlt hat, ist die generelle Pflicht für alle Unternehmer eine Kasse zu führen. Erst dann ist der gesamtdeutsche Markt transparent und eine Steuergerechtigkeit geschaffen.

Offene Ladenkasse dann noch erlaubt?

Spätestens mit Einführung der Registrierkassenpflicht wird wohl auch die offene Ladenkasse tabu sein. Nur noch Kleinstunternehmen sind von der Pflicht befreit. Die Schwelle liegt bei 100.000€ Jahresumsatz (also gerade einmal einem Umstaz von 8.333,33€ pro Monat). Alles darüber bedeutet dann eine Pflicht zur Anschaffung einer Registrierkasse.

Aber was heißt es denn derzeit, eine Kasse offen - also manuell - zu führen?

✔️ Bons händisch erstellen mittels Rechnungsblock / Bonbuch

✔️ Pflicht zur Erstellung eines manuellen Kassensturz-Protokolls (Art und Anzahl der einzelnen Münzen und Scheine)

✔️ Pflicht zur Erfassung aller Transaktionen des Tages in einem Kassenbericht (Z-Bericht)

✔️ Pflicht zur Ermittlung des Tages-Kassenendbestands

✔️ regelmäßiges Zusammensuchen von Unterlagen für den Steuerberater

Offene Ladenkasse

Häufige Fragen rund um das Thema Kassenpflicht

  • 1 Wer ist von der Kassenpflicht betroffen?

    Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in Deutschland von der Kassenpflicht betroffen, dass einen Jahresumsatz von 100.000€ erreicht. Die Kassenpflicht betrifft hauptsächlich Unternehmen im Einzelhandel, Gastronomiebereich und Dienstleistungssektor, die bisher keine Registrierkassen verwendet haben. Kleine Unternehmen werden dabei besonders betroffen sein, da größere Unternehmen in der Regel bereits über solche Kassensysteme verfügen.

  • Eine Ausnahmeregelung von der Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse gibt es für kleinere Betriebe mit Jahresumsätzen von unter 100.000€.

  • Ja. In Kassensystem muss stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies sind in Deutschland neben dem Einhalten der GoBD (die unter anderem die Einzeldatenerfassung, Archivierung und Verfahrensdokumentation regelt) auch die Kassensicherungsverordnung (die unter anderem den verpflichtenden Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung / TSE sowie den Einsatz des einheitlichen Datenstandards DSFinV-K regelt).

  • Bei der Verwendung von nicht ordnungsgemäßen Kassensystemen fallen bereits heute verschiedene Bußgelder und Strafen an. Daher ist es wahrscheinlich, dass bei Verstößen gegen die Kassenpflicht in Deutschland erhebliche Strafen verhängt werden. Die aktuellen Strafen für den Nicht-Einsatz einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Kassensystem werden beispielsweise in §379 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung festgelegt.

  • Es ist wahrscheinlich, dass die Verpflichtung zur Nutzung von Registrierkassen in Zukunft durch die Abgabenordnung (AO) geregelt wird, sobald sie offiziell veröffentlicht wird.

  • Die Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht in Deutschland stellt eine Herausforderung für den Kassenfachhandel dar. Es wird erwartet, dass es zu Lieferengpässen und Einschränkungen bei der Auslieferung von Geräten und Dienstleistungen kommen wird. In diesem Zusammenhang wird die Pflicht voraussichtlich rechtzeitig mit einem festgelegten Endtermin bekanntgegeben, um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben.

  • Heutzutage gibt es neben herkömmlichen Registrierkassen auch computergestützte All-in-One-Kassensysteme in stationärer oder mobiler Ausführung. Bei der Auswahl eines Systems ist es wichtig, sowohl auf die gesetzliche Konformität als auch auf eine hohe Benutzerfreundlichkeit zu achten. Moderne POS-Kassensysteme wie POSSUM bieten verschiedene Größenoptionen an und sind in der Regel bereits mit integrierten Kartenzahlungs-Terminals ausgestattet. Nutzen Sie die Registrierkassenpflicht, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch Ihren Betrieb direkt fit für die digitale Zukunft zu machen.

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