Der E-Rechnung Standard in Zusammenhang mit Kassensystemen ist derzeit noch in einem frühen Stadium. Weitere Informationen folgen zeitnah.
E-Rechnung - zum 01.01.2025
Die E-Rechnung wird erstmals 2025 zum Einsatz kommen. Bis der Standard allerdings großflächig auch in Kassensystemen eingesetzt werden kann, wird sich noch etwas hinziehen. Dabei werden vorerst die E-Rechnungen auf B2B-Umsätze beschränkt.
✔️ Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025
✔️ basiert auf der Neufassung des § 14 UStG
✔️ angelehnt an EN16931 (Europäischer Standard)
✔️ verbindliche Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2027
Wieso E-Rechnung?
Die Einführung der E-Rechnung gewinnt an Bedeutung, insbesondere im Kontext von ViDA (VAT in the Digital Age), welches ab dem 01.01.2028 in Kraft treten soll. ViDA beabsichtigt die Implementierung eines europäischen Umsatzsteuer-Meldesystems, das darauf abzielt, die Transparenz und Effizienz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen im B2B-Bereich zu verbessern. Als Teil dieser Initiative wird auch die Einführung einer deutschen Vorgehensweise angestrebt, die eng mit den europäischen Vorschlägen korreliert.
✔️ Beitrag zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug
✔️ grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU erleichtern
✔️ Umstellung auf die E-Rechnung reduziert manuelle Arbeitsprozesse, minimiert Fehlerquellen und spart Ressourcen, was letztendlich zu einer Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen für die beteiligten Unternehmen führt
Insgesamt zielen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der E-Rechnung und ViDA darauf ab, die Umsatzsteuerabwicklung in der EU zu modernisieren, Betrugsrisiken zu minimieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes zu stärken.
Was steht schon fest?
✔️ Kleinbetragsrechnungen (bis 250€) nach §33UStDV und Fahrausweise (§34 UStDV) sind nicht zwingend betroffen und können weiterhin als „sonstige Rechnung“ übermittelt werden
✔️ bis zum 31.12.2027 ist der Übertragungsweg nicht vorgeschrieben
✔️ unter E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der Europäischen Norm EN16931 entspricht. ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits heute der EN16931
✔️ zu einem späteren Zeitpunkt (01.01.2028) muss für jede Rechnung eine transaktionsbezogene VAT Meldung (Rechnungsauszug) an ein bundeseinheitliches System der Verwaltung übermittelt werden.
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Ab wann brauche ich die E-Rechnungsfunktion in der Kasse?
Eine verbindliche Einführung der E-Rechnung ist bis zum 01.01.2027 durchzuführen.
Von Januar 2025 bis Dezember 2026 können Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung auch eine Papierrechnung oder eine andere elektronische Rechnung (z. B. PDF per E-Mail) ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt diese Regelung bis Ende 2027.
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Gibt es Ausnahmen oder brauch ich die E-Rechnung Funktion?
Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
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Muss ich auch bei Bar-Zahlungen eine E-Rechnung erstellen?
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Gibt es weitere Informationen direkt vom Bundesfinanzministerium?
Ja. Den Link zum offiziellen FAQ des BMF finden Sie hier.